Anmietung des Geschirrmobils

  • Tagesgebühren
  • Örtliche Vereine und Vereine innerhalb des Landkreises
    50,00 EUR
  • Vereine außerhalb des Landkreises
    75,00 EUR
  • Sonstige nicht gemeinnützige Veranstalter
    100,00 EUR
  • Nur Geschirr je 50 Teile für örtliche Vereine und Vereine innerhalb des Landkreises 5,00 EUR
  • Nur Geschirr je 50 Teile für Vereine außerhalb des Landkreises 7,50 EUR
  • Nur Geschirr je 50 Teile für sonstige nicht gemeinnützige Veranstalter 10,00 EUR

Das Geschirrmobil ist vollzählig, gereinigt und betriebsbereit zurückzugeben. Bei Übernahme und Rückgabe hat eine Vollständigkeitsprüfung stattzufinden. Hierbei ist ein Protokoll zu führen. Die Übergabe und Rücknahme des Geschirrmobils erfolgt beim städtischen Bauhof (Robert-Bosch-Straße 6, 73560 Böbingen) und ist mit Herrn Haible, Tel.: 0162 /2549695 abzustimmen.

Die Überlassung wird erst nach erteilter Genehmigung rechtsverbindlich.

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Kontakt

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Hauptstraße 53
73540 Heubach
Tel.: (0 71 73) 181-0
Fax: (0 71 73) 181-49

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Bezirksamt Lautern

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73540 Heubach-Lautern
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Tel.: (0 71 73) 89 41
Fax: (0 71 73) 92 91 00

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Öffnungszeiten

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Donnerstag
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
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