Bürgerservice
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Falls sich in den letzten 6 Monaten keine wesentlichen Änderungen zu Ihrem letzten Antrag ergeben haben, also z. B. Einkommen, Ausgaben, Vermögen oder Wohnkosten sich nicht wesentlich geändert haben, können Sie den Kurzantrag auf Kinderzuschlag nutzen. Außerdem darf Ihr letzter Antrag kein Kurzantrag gewesen sein.
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