Heubach in Zahlen

Daten und Fakten

Auf dieser Seite finden sie alle wichtigen Werte wie Flächenangabe und Bevölkerungszahl

Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2022 Heubach und Lautern

Der gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd für die Ermittlung von Grundstückswerten in Bartholomä, Böbingen, Durlangen, Eschach, Göggingen, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertsofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot und Waldstetten hat gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden. 
Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.grundsteuer-bw.deoder über www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.

Daten & Fakten

Landkreis / Region

  • Landkreis:
    Ostalbkreis
    Der Ostalbkreis ist mit einer Fläche von 1.512 km² drittgrößter der 35 Landkreise in Baden-Württemberg, im Regierungsbezirk Stuttgart ist er der Größte. Gemessen an seiner Einwohnerzahl nimmt er mit 311.258 Einwohnern (Stand zum 30.09.2016) die 9. Rangstelle in Baden-Württemberg ein.
  • Region:
    Ostwürttemberg
  • Gebietsreform 1971:
    Eingliederung Lauterns
  • Bürgermeister:
    Dr. Joy A. Alemazung

Markungsfläche

  • Bodenfläche Heubach:
    1.955 ha
  • Bodenfläche Lautern:
    626 ha
  • Gesamtfläche:
    2.581 ha
  • davon Siedlungsfläche:
    11,6 %
  • Waldfläche:
    45,4 %

Wohnbevölkerung

  • Gesamtbevölkerung
    10.114 nach der Fortschreibung 30.09.2023

Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2022 Heubach und Lautern

Der gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd für die Ermittlung von Grundstückswerten in Bartholomä, Böbingen, Durlangen, Eschach, Göggingen, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertsofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot und Waldstetten hat gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden. 
Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.grundsteuer-bw.deoder über www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.

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