Lebenslagen

Kontrolle der Lebensmittelsicherheit

Die Betriebe müssen im Wege der betrieblichen Eigenkontrollen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen überwachen.

Die amtliche Überwachung ist die "Kontrolle der Kontrolle". Das heißt, sie überwacht die Wirksamkeit dieser betrieblichen Eigenkontrollen.

Nach diesem Grundsatz findet in Baden-Württemberg die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit "vom Acker bis auf den Teller" auf allen Produktionsstufen statt.

Freigabevermerk

Stand: 21.06.2024

Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Deutsch

Kontakt

Stadtverwaltung Heubach

Hauptstraße 53
73540 Heubach
Tel.: (0 71 73) 181-0
Fax: (0 71 73) 181-49

Social Media:
Facebook
Instagram

Bezirksamt Lautern

Rosensteinstraße 46
73540 Heubach-Lautern
E-Mail:
Tel.: (0 71 73) 89 41
Fax: (0 71 73) 92 91 00

Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung Heubach

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr bis 11.45 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr