Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist, sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).
Die Stadt Heubach legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit des vorliegenden Angebots für alle Bürger sowie Nutzer.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Stadt Heubach und wurde zuletzt am 09.09.2024 aktualisiert.
Sie gilt ausschließlich für das aktuell verfügbare zentrlae Online-Angebot der Stadt Heubach, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, möchten wir unsere Webseite gemäß der barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) barrierefrei zur Verfügung stellen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit ist die Stadt Heubach.
Die Prüfung der Barrierefreiheit erfolgt auf Grundlage der harmonisierten EU-Norm EN 301 549.
Die Stadt Heubach orientiert sich an folgenden Bestimmungen: Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 weitestgehend vereinbar.
Der Stand der verwendeten Technik lässt eine lückenlose barrierefreie Gestaltung derzeit (noch) nicht zu.
Unser Anspruch ist es, diese Barrierefreiheit zu erhalten und die Umsetzung stetig zu verbessern.
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf der Website aufgefallen? Dann melden Sie diese bitte per Email an info@heubach.de.
Es wurde nach Ihrem Feedback an die Stadt Heubach keine zufriedenstellende Lösung gefunden?
Dann können Sie die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden Württemberg kontaktieren.
Weitere Informationen finden Sie unter https://bfsg-gesetz.de/