Lebenslagen

Schutz vor Lärm

Die Baustelle unter dem Fenster, die Bundesstraße gleich um die Ecke und dann noch der Nachbar mit seinem Rasenmäher. Aus Sicht der Bevölkerung ist Lärm das drängendste Umweltproblem überhaupt.

Wenn der Körper lauten Geräuschen ausgesetzt ist, kann das zu Stressreaktionen wie Schlafstörungen bis hin zu Gehör- oder Herz-Kreislaufschäden führen.

Lärm wird in verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • Verkehrslärm
  • Gewerbe- und Industrielärm
  • Baustellenlärm
  • Gerätelärm
  • Sport- und Freizeitlärm
  • Nachbarschaftslärm

Unser Lärmempfinden ist stark subjektiv geprägt. So stört ein Geräusch denjenigen, der es verursacht, sehr viel weniger als denjenigen, der ihm ausgesetzt ist.
Auch das Wissen über den Ursprung eines Geräusches und die Gründe dafür machen die Belastung für manche Menschen erträglicher.

Je nach Art und Verursacher gibt es unterschiedliche Grenz- und Richtwerte für Lärm. 

Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union werden die Mitgliedsländer verpflichtet, die Belastung ihrer Bevölkerung durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm sowie den Lärm in Ballungsgebieten zu berechnen und zu kartieren.
Aufbauend auf diesen Lärmkarten müssen Lärmaktionspläne erstellt werden.

In Baden-Württemberg ist der Flughafen in Stuttgart die einzige Quelle für Fluglärm, die groß genug ist, um kartiert zu werden.
Die Strecken der Deutschen Bahn erfasst das Eisenbahn-Bundesamt.
Dem Land obliegt die Kartierung der nicht-bundeseigenen Bahnstrecken.

Zuständig für die Erstellung von Lärmaktionsplänen sind in Baden-Württemberg die Städte und Gemeinden, für den Flughafen Stuttgart das Regierungspräsidium Stuttgart.

Freigabevermerk

20.06.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Deutsch

Kontakt

Stadtverwaltung Heubach

Stadtverwaltung Heubach
Hauptstraße 53
73540 Heubach
Tel.: (0 71 73) 181-0
Fax: (0 71 73) 181-49

Social Media:
Facebook
Instagram

Bezirksamt Lautern

Rosensteinstraße 46
73540 Heubach-Lautern
E-Mail:
Tel.: (0 71 73) 89 41
Fax: (0 71 73) 92 91 00

Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung Heubach

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr bis 11.45 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr