Zurückschneiden von Pflanzen, die in den öffentlichen Straßenverkehrsraum hineinragen
Die aktuelle Witterung begünstigt das Wachstum von Hecken, Bäumen und Pflanzen jeglicher Art. Leider wachsen diese Pflanzen häufig auch in den öffentlichen Verkehrsraum hinein. Bitte beachten Sie, dass auf öffentlichen Straßen und Wegen (auch entlang von unbefestigten Wegen) das sogenannte Lichtraumprofil eingehalten werden muss.Überall dort, wo dies nicht der Fall ist, muss der Bewuchs zurückgeschnitten werden.Bitte kontrollieren Sie als Grundstückseigentümer ihr Grundstück auf die Einhaltung des Lichtraumprofils. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Vorschriften zum Zurückschneiden einzuhalten sind. Sollten Grundstückseigentümer ihrer Pflicht nicht nachkommen, behält sich die Stadt Heubach vor, ordnungsrechtliche Schritte einzuleiten.