Lebenslagen

Änderungen bei ausländischen Studierenden

Bei Studierenden aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftraum (EWR) hat ein Wechsel des Studienganges oder des Studienfaches in der Regel keine Auswirkungen auf den aufenthaltsrechtlichen Status.

Alle anderen ausländischen Studierenden müssen bei einem Fachrichtungswechsel berücksichtigen, dass die Zweckbindung der Aufenthaltserlaubnis auch die Bindung an die gewählte Fachrichtung beinhaltet.

Es empfiehlt sich daher, vor einem beabsichtigten Wechsel der Fachrichtung mit der Ausländerbehörde Kontakt aufzunehmen.

Ist schon ein Wechsel erfolgt, muss er immer sofort der Ausländerbehörde mitgeteilt werden.
Diese prüft dann das Vorliegen der Voraussetzungen für die Änderung der Aufenthaltserlaubnis und ändert diese gegebenenfalls ab.

Freigabevermerk

01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg

Deutsch

Kontakt

Stadtverwaltung Heubach

Hauptstraße 53
73540 Heubach
Tel.: (0 71 73) 181-0
Fax: (0 71 73) 181-49

Social Media:
Facebook
Instagram

Bezirksamt Lautern

Rosensteinstraße 46
73540 Heubach-Lautern
E-Mail:
Tel.: (0 71 73) 89 41
Fax: (0 71 73) 92 91 00

Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung Heubach

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr bis 11.45 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr