Lebenslagen

Gesetzliche Rentenversicherung

Die soziale Sicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie bestimmten Gruppen von Selbstständigen im Alter, bei verminderter Erwerbsfähigkeit sowie von Hinterbliebenen im Todesfall erfolgt im Wesentlichen durch die gesetzliche Rentenversicherung.

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind:

  • für die sogenannte allgemeine Rentenversicherung: die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Regionalträger (zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg)
  • für Bergleute, Seeleute und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Deutschen Bahn AG: die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Neuversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden seit 1. Januar 2005 gleichmäßig auf alle Rentenversicherungsträger verteilt, die dann auch die Leistungen erbringen. Für bereits vor dem 1. Januar 2005 in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt grundsätzlich weiterhin der bisherige Rentenversicherungsträger zuständig. Sofern ein Beitrag als Beschäftigter oder Beschäftigte in einem knappschaftlichen Betrieb, in der Seefahrt oder der Deutschen Bahn AG gezahlt wurde, ist immer die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.

Die Deutsche Rentenversicherung erbringt Rentenleistungen:

  • wegen Alters (Altersrenten),
  • wegen Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrenten) und
  • wegen Todes (Witwen-/Witwer- und Waisenrenten, Erziehungsrenten).

Zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gehören neben Rentenzahlungen auch Beitragszuschüsse für die Krankenversicherung der Rentner sowie Leistungen für Präventions-, Teilhabe- und Rehabilitationsmaßnahmen.

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen Sie beantragen.

Die individuelle Höhe Ihrer Rente hängt im Wesentlichen vom zeitlichen Umfang der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten und der Höhe der entrichteten Beiträge ab.

Rentenrechtliche Zeiten sind:

  • Beitragszeiten, die über die Lebenszeit zurückgelegt wurden, beispielsweise für
    • eine versicherungspflichtige Beschäftigung und Tätigkeit,
    • eine freiwillige Beitragszahlung,
    • die Kindererziehung,
    • den Bezug von Krankengeld oder Leistungen der Bundesagentur für Arbeit,
    • die Pflege einer Person, die Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat
  • Berücksichtigungszeiten (zum Beispiel wegen Kindererziehung)
  • Beitragsfreie Zeiten, wie Anrechnungszeiten, beispielsweise wegen
    • Schul- beziehungsweise Fachschulausbildung und Studium,
    • Arbeitsunfähigkeit,
    • Arbeitslosigkeit,
    • Schwangerschaft und Mutterschutzzeit

Bei Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes wird außerdem noch eine Zurechnungszeit berücksichtigt, wenn die Erwerbsminderung oder der Tod vor einem bestimmten Lebensalter eingetreten ist.

In der Regel gilt, dass sich alle Zeiten positiv auf die Rentenhöhe auswirken. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die Versicherungsverläufe auf Vollständigkeit überprüfen. Sie erhalten regelmäßig eine Auflistung Ihrer Versicherungszeiten, bevor Sie das Rentenalter erreicht haben.

Im Übrigen hängt die Rentenhöhe noch von folgenden Faktoren ab:

  • Renteneintrittsalter: Je nach Rentenalter kann es zu Zuschlägen oder Abschlägen der Rentenhöhe kommen.
  • Rentenart: Beispiele sind die
    • Altersrente,
    • Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung,
    • Große oder kleine Witwen- beziehungsweise Witwerrente- oder Halb- beziehungsweise Vollwaisenrente.
  • aktueller Rentenwert: Der aktuelle Rentenwert ist Bestandteil der Rentenformel und drückt aus, wie viel (Monats-)Rente ein Durchschnittsverdiener erhält, wenn Beiträge für ein Kalenderjahr gezahlt wurden.

Die Rentenzahlungen entwickeln sich dynamisch, das heißt, entsprechend der Entwicklung der Bruttolohn- und Bruttogehaltssummen bei den Beschäftigten. Bei der Ermittlung der Höhe einer Rentenanpassung wird zusätzlich:

  • die Belastung der Arbeitsentgelte durch die Rentenversicherungsbeiträge (Entwicklung der Höhe des Beitragssatzes),
  • der Prozentsatz der geförderten zusätzlichen Altersvorsorge (Altersvorsorgeanteil) und
  • das Verhältnis zwischen aktiv Beschäftigten und Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern (Nachhaltigkeitsfaktor) berücksichtigt.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

17.07.2024 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

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