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Meldung vom 17. April 2025

Die zweite Beteiligungsrunde zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 des Regionalverbandes startet am 23. April

Im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Baden-Württemberg sind alle 12 Regionalverbände des Landes dazu verpflichtet bis 30. September 2025 zwei Prozent ihrer Regionsfläche für erneuerbare Energien auszuweisen. 1,8 Prozent sollen hier auf Windenergie, 0,2 Prozent auf Freiflächen-PV entfallen. Auch der Regionalverband Ostwürttemberg plant mit der Teilfortschreibung Windenergie 2025 die Festlegung von Windenergiegebieten (sog. Vorranggebiete). Die erste Anhörung des Plans erfolgte im Frühjahr 2024. Die beim Regionalverband eingegangenen Stellungnahmen wurden in der zweiten Jahreshälfte 2024 aufgearbeitet und sorgsam abgewogen. Der Planentwurf inkl. der Gebietskulisse wurde daraufhin angepasst und deutlich reduziert. Der zweite Anhörungsentwurf umfasst noch 18 Vorranggebiete auf einer Fläche von 0,99 % der Region. Mit den bestehenden, rechtskräftigen Windenergiegebieten von 1,5 % der Regionsfläche, schlägt der zweite Anhörungsentwurf nun knapp 2,5 % der Regionsfläche für Windenergienutzung vor. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum zweiten Anhörungsentwurf findet vom 23. April bis 23. Mai 2025 statt. Zu dem Planentwurf, dessen Begründung, dem Umweltbericht sowie weiteren zweckdienlichen Unterlagen kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Ostwürttemberg bis einschließlich 23. Mai 2025 Stellung nehmen. Die Unterlagen zur zweiten Anhörung stehen auf der Homepage des Regionalverbandes zur Verfügung. Zudem sind diese im o.g. Beteiligungszeitraum beim Regionalverband Ostwürttemberg sowie bei den Landratsämtern Heidenheim und Ostalbkreis während der Sprechzeiten ausgelegt. Stellungnahmen können elektronisch oder per Niederschrift abgegeben werden. Alle Informationen zur Beteiligung und Eingabe von Stellungnahmen stehen auf der Homepage des Regionalverbandes ( www.ostwuerttemberg.org ) zur Verfügung.  
Meldung vom 20. Februar 2025

Bericht aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses am Mittwoch, den 12.02.2025

Im Anschluss an die Sitzung des Stiftungsrats der Stiftung Heubach tagte am 12. Februar auch der Ausschuss für Verwaltungsangelegenheiten, Soziales und Kultur. Im öffentlichen Teil der Verwaltungsausschusssitzung ging es um die sozialpädagogische Familienberatung für Kindergartenkinder und Familien, das Essensangebot an den Heubacher Schulen und den städtischen Kindertagesstätten sowie die Vergabe des Leasingauftrags für Kopiergeräte.   Die sich anschließende nichtöffentliche Sitzung umfasste drei weitere Tagesordnungspunkte.