Meldung vom 17. April 2025
Die zweite Beteiligungsrunde zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 des Regionalverbandes startet am 23. April
Im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Baden-Württemberg sind alle 12 Regionalverbände des Landes dazu verpflichtet bis 30. September 2025 zwei Prozent ihrer Regionsfläche für erneuerbare Energien auszuweisen. 1,8 Prozent sollen hier auf Windenergie, 0,2 Prozent auf Freiflächen-PV entfallen. Auch der Regionalverband Ostwürttemberg plant mit der Teilfortschreibung Windenergie 2025 die Festlegung von Windenergiegebieten (sog. Vorranggebiete). Die erste Anhörung des Plans erfolgte im Frühjahr 2024. Die beim Regionalverband eingegangenen Stellungnahmen wurden in der zweiten Jahreshälfte 2024 aufgearbeitet und sorgsam abgewogen. Der Planentwurf inkl. der Gebietskulisse wurde daraufhin angepasst und deutlich reduziert. Der zweite Anhörungsentwurf umfasst noch 18 Vorranggebiete auf einer Fläche von 0,99 % der Region. Mit den bestehenden, rechtskräftigen Windenergiegebieten von 1,5 % der Regionsfläche, schlägt der zweite Anhörungsentwurf nun knapp 2,5 % der Regionsfläche für Windenergienutzung vor. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum zweiten Anhörungsentwurf findet vom 23. April bis 23. Mai 2025 statt. Zu dem Planentwurf, dessen Begründung, dem Umweltbericht sowie weiteren zweckdienlichen Unterlagen kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Ostwürttemberg bis einschließlich 23. Mai 2025 Stellung nehmen. Die Unterlagen zur zweiten Anhörung stehen auf der Homepage des Regionalverbandes zur Verfügung. Zudem sind diese im o.g. Beteiligungszeitraum beim Regionalverband Ostwürttemberg sowie bei den Landratsämtern Heidenheim und Ostalbkreis während der Sprechzeiten ausgelegt. Stellungnahmen können elektronisch oder per Niederschrift abgegeben werden. Alle Informationen zur Beteiligung und Eingabe von Stellungnahmen stehen auf der Homepage des Regionalverbandes ( www.ostwuerttemberg.org ) zur Verfügung.